Container speziell für gipshaltigen Bauschutt
Über einen Container für gipshaltigen Bauschutt können sowohl rein mineralische als auch gipshaltige Bauschuttabfälle entsorgt werden – dazu gehören z.B.:
- Natursteine
- Mauerreste
- Betonbruch
- Dachziegel
- Fliesen
- Kacheln
- Porzellan-Waschbecken
- Porzellan-Toiletten
- Sand- und Kiesreste
- Gips, Gipsputz
- Leichtbaustoffe (z.B. Ytong, Porenbeton)
Folgende Materialien, die ehemals fester Bestandteil des Bauwerks waren, dürfen in geringen Mengen im Bauschutt enthalten sein:
- Hohlbau-, Verglasungsmaterial
- Tapetenanhaftungen an Mauerwerk
Im Bauschutt dürfen nicht enthalten sein:
- verrußte Kaminsteine
- Isoliermaterial
- asbestzementhaltige Abfälle (Eternit)
- Rigips (Gips-Kartonagenverbindung)
- Baustellenmischabfälle
- Altholz
- teerhaltige Abfälle
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Über einen Container für Rigipsabfälle können folgende Materialien entsorgt werden:
- Rigis-, Gipskartonplatten
Achtung: Rigipsplatten mit Anhaftungen von Fliesen, Holz o.ä. werden als Baustellenmsichabfall eingestuft!
Für weitere Rückfragen stehen wir selbstverständlich gern zur Verfügung.