Container speziell für Haushaltsauflösungen
Was darf in den Container bei Haushaltsauflösung bzw. Entrümpelung? Im Grundsatz können über diese Container sämtliche Abfälle zur Verwertung (außer Sonderabfälle) entsorgt werden - wie zum Beispiel:
- Alte Möbelstücke, Altkleider und Textilien, Matratzen, Schuhe
- Teppiche, altes Spielzeug, Kunststoffabfälle, Metallabfälle
- Renovierungsabfälle wie z.B. Tapeten, Bodenbeläge, leere Eimer, u.ä.
- Altholzabfälle, Türen, Rolläden, Kartonagen, Papierabfälle, Folien, etc.
Des weiteren können gegen separate Berechnung (nach Stückzahl) folgende Abfälle entsorgt werden: Pkw-Altreifen.
Kühlschränke und Kühltruhen (nur von Gewerbebetrieben ! ) .
Privathaushalte können diese an den öffentlichen Sammelstellen abgeben.
Sonderabfälle und gefährliche Abfälle dürfen über diesen Container jedoch nicht entsorgt werden. Hierzu zählen z.B.:
- Flüssige Abfälle wie z.B. Reinigungsmittel, Verdünnungen, Chemikalien
- Farbreste in flüssiger Form
- Batterien, Akkus, Leuchtstoffröhren
- Bio-Abfälle, Lebensmittel, Tierkörper, Fäkalien, gebrauchte Windeln
- Asbesthaltige Abfälle , Eternit
- volle und leere Spraydosen, Giftstoffe, Explosivstoffe, selbstentzündliche Stoffe
- gesundheitsgefährdende oder radioaktive Stoffe
Für weitere Rückfragen stehen wir selbstverständlich gern zur Verfügung.